Betriebliche Altersvorsorge Vergleich
Wussten Sie, dass Sie als Pflichtversicherter Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben? Nein? Leider ist nur wenigen Bürgern das lohnenswerte System, die sog. Umwandlung des Entgeltes geläufig. Hierbei wird vom Bruttogehalt ein bestimmter Betrag verwertet, welches direkt einer vertraglichen Altersvorsorge zugeführt wird. Positiv ist hierbei anzumerken, dass von dem Betrag, der für die Altersvorsorge verwendet wird, keine Steuern abzuführen sind. Seit 2008 allerdings sind leider die Sozialbeträge abzutreten.
Ihr Arbeitgeber entscheidet, welche Variante der Altersvorsorge er anbietet. Zur Bildung der betrieblichen Altersvorsorge stehen Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen zur Verfügung.
Sollten Sie die Firma einmal wechseln und die Beiträge vom Gehalt bezahlen, kann der Vertrag privat weitergeführt, stillgelegt oder vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Hierzu ist er allerdings nicht verpflichtet.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Ganz entgehen lassen will sich der Staat die Steuern allerdings nicht. Er fordert sie deshalb zurück, wenn der Arbeitnehmer in den wohlverdienten Ruhestand geht und die Betriebsrente ausgezahlt wird. Wird im Alter die bis dahin gültige Steuerfreigrenze überschritten, werden Steuern auf das Geld angerechnet. Allerdings ist anzumerken, dass der Steuersatz im Alter meist niedriger als in der Ansparphase im Berufsleben ist.
Leider wird die eigenverantwortliche Altersvorsorge auf Grund der Rentenversicherungsentwicklung immer wichtiger. Verschenken Sie kein Geld und führen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Vergleich durch. Wir finden auch für Sie das passende Produkt anhand unseres Vergleichs. Der Vergleich ist mit nur wenig Aufwand verbunden. Sichern Sie sich jetzt Ihren Ruhestand.
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